Ihre Gesundheit und die meiner Mitarbeiter hat Priorität. Meine Räume sind derart großzügig, dass ich weiterhin wie gewohnt für Sie tätig sein kann.
Ich möchte den persönlichen Kontakt, den ich sehr schätze, derzeit minimieren. In erster Linie werde ich mich daher telefonisch mit Ihnen besprechen. Rufen Sie mich einfach an. Halten Sie mit mir den Mindestabstand ein, verzichten Sie auf das Händeschütteln, nutzen Sie meine Sanitärräume, um sich die Hände zu waschen. Und bitte seien Sie pünktlich, um den Aufenthalt in meinen geschlossenen Räumen so kurz wie notwendig zu halten.
Notarielle Tätigkeit:
Ich kann weiterhin in vollem Umfang für Sie meine notarielle Tätigkeit ausüben. Das Infektionsrisiko versuche ich dadurch zu minimieren, dass ich die Anzahl der an einer Beurkundung teilnehmenden Personen auf das Mindestmaß beschränken möchte. Ich lasse daher derzeit keine an dem Beurkundungsvorgang nicht beteiligte Familienangehörige oder Dritte (auch Makler) zu. Grundsätzlich bin ich bereit, mit bis zu vier Personen eine Beurkundung durchzuführen. Bei größeren Personenzahlen sprechen Sie mich bitte auf meine Möglichkeiten an.
Grundsätzlich gestattet sind auch Auswärtsbeurkunden, soweit sie im Bezirk des Amtsgericht Bremen erfolgen. Auch besteht die Möglichkeit einer Beurkundung mit so genannten vollmachtlosen Vertretern. Auch zu diesen sehr problemlosen Themen sprechen Sie mich gerne an
Anwaltliche Tätigkeit
Auch als Rechtsanwältin will ich in gewohnter Qualität weiter für Sie tätig sein. Von der Durchführung von Besprechungsterminen möchte ich allerdings weitestgehend Abstand nehmen. Persönliche Besprechungen sind auch häufig gar nicht erforderlich. Rufen Sie mich hierzu einfach an.
Derzeit finden meiner Erfahrung nach keine Gerichtstermine statt. Für die abgesagten Termine sind noch keine Ersatztermine anberaumt. Allerdings sind nicht alle künftigen Termine aufgehoben worden. Erkundigen Sie sich bitte bei mir zu Ihrem konkreten Termin.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!