Schön, dass Sie mich gefunden haben.
Für Ihre Suche gibt es sicher einen guten Grund und ich hoffe, dass diese Website Ihnen einen ersten Überblick darüber verschafft, ob
ich Ihnen behilflich sein kann.
Als Rechtsanwältin habe ich mich auf den Bereich der Strafverteidigung spezialisiert. Neben langjähriger Erfahrung als
Strafverteidigerin habe ich mich auch durch Fortbildungen, Seminare und praktische Tätigkeit als Fachanwältin für Strafrecht qualifiziert und führe die Fachanwaltsbezeichnung seit etlichen
Jahren.
Meine notarielle Tätigkeit umfasst das gesamt Spektrum dessen, was Sie von einer Notarin erwarten dürfen. Lesen Sie dazu einfach unter
der Rubrik Notarin weiter.
Um möglichen Interessenkollisionen vorzubeugen, die daraus entstehen können, dass der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als
Rechtsanwalt Parteiinteressen vertritt, während er in seiner Eigenschaft als Notar unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten ist, wurden gesetzlich umfangreiche Mitwirkungsverbote
geschaffen.
Als Anwaltsnotarin darf ich daher nicht in einer Angelegenheit als Notarin tätig werden, in der ich bereits als Rechtsanwältin tätig
war (und umgekehrt).
Da sich rechtliche Angelegenheiten nicht immer nur auf Deutschland und die deutsche Sprache beschränken, fertige ich Ihre Verträge und
Urkunden auf Wunsch auch gerne zweisprachig (deutsch/englisch) an. Besprechungen mit ausländischen Mandanten und Beteiligten können auch in englischer Sprache (oder zweisprachig:
deutsch/englisch) abgehalten werden.
und beraten Sie gerne in allen notariellen Angelegenheiten. Da sich diese nicht immer nur auf Deutschland und die deutsche Sprache beschränken, fertigen wir Ihre Verträge und Urkunden auf Wunsch
auch gerne zweisprachig (deutsch/englisch) an. Für Übersetzungen in andere Sprachen stehen wir in Kontakt zu qualifizierten Übersetzern.
Besprechungen mit unseren internationalen Mandanten können auch in englischer Sprache (oder auch zweisprachig: deutsch/englisch) abgehalten werden.
Da sich diese nicht immer nur auf Deutschland und die deutsche Sprache beschränken, fertigen wir Ihre Verträge und Urkunden auf Wunsch auch gerne zweisprachig (deutsch/englisch) an. Für
Übersetzungen in andere Sprachen stehen wir in Kontakt zu qualifizierten Übersetzern.
Besprechungen mit unseren internationalen Mandanten können auch in englischer Sprache (oder auch zweisprachig: deutsch/englisch) abgehalten werden.
Da sich diese nicht immer nur auf Deutschland und die deutsche Sprache beschränken, fertigen wir Ihre Verträge und Urkunden auf Wunsch auch gerne zweisprachig (deutsch/englisch) an. Für
Übersetzungen in andere Sprachen stehen wir in Kontakt zu qualifizierten Übersetzern.
Besprechungen mit unseren internationalen Mandanten können auch in englischer Sprache (oder auch zweisprachig: deutsch/englisch) abgehalten werden.
Nice that you have found me.
Certainly there has been a good reason for your search and I hope that this website will give you a first overview about whether I can help you.
As a lawyer, I have specialized in the field of criminal defense. With many years of experience as a defense attorney I have qualified
by training , seminars and practical work as a specialist in criminal law and may call myself “Fachanwältin für Strafrecht” for many years.
My notarial services include the whole spectrum of what you can expect from a notary public. For more information please push the
button "Notary`s Office".
To avoid potential conflicts of interest that may arise from the fact that the so called Anwaltsnotar in his capacity as a lawyer
represents party interests, while as notary serving as independent and impartial advisor for all those involved, there are statutory involvement prohibitions.
As Anwaltsnotarin I may therefore not act as a notary public in a matter, in which I was already working as a lawyer (and vice
versa).
I provide legal advice and notarial services in both the German and the English language.