Rechtsanwältin und Notarin

Nicole Stütelberg

Fachanwältin für Strafrecht

Langenstraße 36
28195 Bremen

 

Attorney at Law

Notary Public

Certified Specialist for Criminal Law

 

Telefon: +49 421 3345666

Mitglied des Vorstandes

Listed as attorney and notary public by the Embassy of the United States of America Berlin and the Consulate General in Frankfurt am Main.

Listed as attorney and notary public by the Embassy of Canada Berlin.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwalts-notariat im DAV

Mitglied der Deutschen Notarrecht-lichen Vereinigung e.V.

Ihr digitaler Nachlass

Kennen Sie die genaue Anzahl Ihrer Internet-Benutzerkonten? Oder haben Sie sich bereits Gedanken über Ihren digitalen Nachlass gemacht? Im Laufe eines digitalen Lebens verliert man leicht den Überblick über seine Aktivitäten im Netz und die vielfältigen Nutzer-Konten. Es ist wichtig, sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, was nach dem Tod mit Konten und Verträgen bei E-Mail-Diensten, Internethändlern oder sozialen Netzwerken etc. passieren soll. Nur wenn auch der digitale Nachlass geregelt ist, können sich die Hinterbliebenen um wichtige Dinge, wie bestehende Verträge, laufende Auktionen etc. kümmern.


Diese Tipps sollen Ihnen dabei helfen, Ihren digitalen Nachlass zu regeln.

 

- Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um Ihren digitalen Nachlass.
- Fertigen Sie eine Übersicht aller Nutzer-Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an.
- Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest kennwortgeschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren, beispielsweise in einem Tresor oder einem Bankschließfach.
- Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Stellen Sie für diese Person eine Vollmacht aus, in der Sie festlegen, dass diese Person sich vollumfänglich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll.
- Regeln Sie in dieser Vollmacht genau, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll. Welche Daten sollen gelöscht werden, was soll beispielsweise mit Fotos passieren, wie ist mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umzugehen?
- Legen Sie ebenfalls fest, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten passieren soll.
- Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst werden. Vergessen sie nicht, die Vollmacht mit einem Datum zu versehen und zu unterschreiben.
- Übergeben Sie Ihrer Vertrauensperson die Vollmacht und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben.
- Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, wo Sie zum Beispiel den USB-Stick deponiert haben.
- Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten. Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Liste, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben.
- Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Nachlassverwaltung anbieten. Die Sicherheit solcher Unternehmen lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Wenn Sie einen kommerziellen Nachlassverwalter beauftragen wollen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten.
- Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passworte an. Auch Ihre Endgeräte (Computer, Smartphone, Tablet) sollten nicht an kommerzielle Unternehmen übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen ggf. zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

 

Druckversion | Sitemap
© 2014 Rechtsanwältin und Notarin Nicole Stütelberg Alle Rechte vorbehalten