Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen
sorgen.
(Quelle: Bundesnotarkammer, http://www.bnotk.de/Notar/Stellung/index.php)
Ich führe Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Abschriften und Kopien durch und Beurkundungen in einer Vielzahl von
Rechtsgeschäften. Gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest empfehlenswert ist meine Mitwirkung insbesondere bei folgenden Anliegen:
- Grundstücksübertragungen wie Kauf oder Schenkung, Grunddienstbarkeiten wie Nießbrauch, Wohn- und Wegerechte, Grundpfandrechte wie
Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum, Teilung und Abschreibung von Teilflächen eines Grundstücks sowie
Begründung und Verkauf von Erbbaurechten
- Testament, Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbteilsverzicht, Nachlassverteilung, Erbausschlagung, vorweggenommene Erbfolge,
Erbauseinandersetzung, Schenkungsvertrag
- Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Patiententestament, Bestattungsverfügung
- Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervereinbarungen, Erklärungen im Kindschaftsrecht wie Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen,
Unterhaltsverpflichtungen, Adoption
- Gründung oder Umwandlung einer Gesellschaft, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen,
Gesellschafterversammlungen, Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Abschluss eines Unternehmensvertrags
Ich bin als Notarin grundsätzlich in allen Rechtsbereichen zur Beratung und Vertretung sowie
Gestaltung von Vertragsentwürfen befugt und übernehme für die Beteiligten die treuhänderische Verwahrung von Geld und
Wertsachen. Ich kann also auf den unterschiedlichsten Gebieten Urkunden erstellen.
- Beurkundung von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen, von Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen;
- Durchführung von Versteigerungen und Verlosungen;
- Aufnahme von Vermögensverzeichnissen, Wechsel- und Scheckprotesten;
- Tatsachenbescheinigungen und Existenz- und Vertretungsbescheinigungen;
- Prioritätsverhandlungen
Wegen seiner Stellung als unparteiischer Amtsträger werden Notare und Notarinnen auch häufig von Erblassern als Testamentsvollstrecker
eingesetzt bzw. zum Mediator ernannt.
Wenn Sie (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht in mein Büro kommen können, dann statte ich Ihnen nach Vereinbarung auch gerne einen
Hausbesuch für eine Beglaubigung oder Beurkundung ab. Allerdings darf ich hierbei meinen sog. Amtsbereich (Bremen) nicht verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Stütelberg
Notarin