Rechtsanwältin und Notarin

Nicole Stütelberg

Fachanwältin für Strafrecht

Langenstraße 36
28195 Bremen

 

Attorney at Law

Notary Public

Certified Specialist for Criminal Law

 

Telefon: +49 421 3345666

Mitglied des Vorstandes

Listed as attorney and notary public by the Embassy of the United States of America Berlin and the Consulate General in Frankfurt am Main.

Listed as attorney and notary public by the Embassy of Canada Berlin.

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwalts-notariat im DAV

Mitglied der Deutschen Notarrecht-lichen Vereinigung e.V.

Anwalts- und Notarkanzlei

Angaben nach Telemediengesetz (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-Info-V)

 

Nicole Stütelberg

Anwaltsnotarin

Fachanwältin für Strafrecht

 

Vertretungsberechtigte für das Einzelunternehmen ist Nicole Stütelberg

 

Adresse:

Langenstraße 36
28195 Bremen

 

Telefon: +49 421 3345666

Telefax: +49 421 3345650

E-Mail:

notarin-stuetelberg@bremen.de

strafrecht@bremen.de

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE-227181561

 

Berufsbezeichnung, multidisziplinäre Tätigkeit:

Die Anwaltsnotarin übt zwei Berufe aus, Rechtsanwältin und Notarin; jeweils verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

 

Zuständige Kammer für Rechtsanwälte:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
Knochenhauerstraße 36/37 28195 Bremen

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer ist Mitglied der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Zuständige Kammer für Notare:

Bremer Notarkammer
Knochenhauerstraße 36/37, 28195 Bremen

Die Bremer Notarkammer ist Mitglied der Bundesnotarkammer.

 

Zuständige Aufsichtsbehörde für Rechtsanwälte:

Senator für Justiz und Verfassung

Richtweg 16-22, 28195 Bremen

 

Zuständige Aufsichtsbehörde für Notare:

Präsidentin des Landgerichts Bremen

Domsheide 16, 28195 Bremen

 

Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Bundesgebührenordnung der Rechtsanwälte (BRAGO) bis 30.06.2004
  • Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
  • Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGRG)

Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden, www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/

 

Berufsrechtliche Regelungen für Notare:

  • Bundesnotarordnung (BNotO)
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Dienstordnung für Notare (DNotO)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz
  • Kostenordnung (bis 31.07.2013)
  • Richtlinien der Bremer Notarkammer
  • Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts

Die Regelungen können bei der Bundesnotarkammer eingesehen werden, www.notar.de/der-notar/berufsrecht

 

Berufshaftpflichtversicherung:
Umfang: Tätigkeit als Anwaltsnotarin im Notarbereich und Tätigkeit als Anwaltsnotarin im Rechtsanwaltsbereich

 

Allianz Versicherung AG
Königinstraße 28 80802 München

 

mit dem räumlichen Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland als Anwaltsnotarin im Notarbereich und für die EU als Anwaltsnotarin im Rechtsanwaltsbereich.

 

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m § 73 Abs. 5 BRAO) bei der Rechtsanwaltskammer Bremen. Fernere steht die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer dafür zur Verfügung, im Internet zu finden über die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer, E-Mail schlichtungsstelle@brak.de.

 

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:

Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Preisgestaltung und akzeptierte Zahlungmodalitäten:

Die Grundlage der Gebührenabrechnung für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit als Rechtsanwältin bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bedeutet, dass entweder nach Fest- oder Betragsrahmengebühren abgerechnet wird. Bei Rahmengebühren sind die Kriterien des § 14 RVG zu beachten. Bei Abrechnung nach Gegenstandswerten errechnen sich hieraus die Kosten des Rechtsanwaltes. Gegebenenfalls werden abweichende Gebührenvereinbarungen  gemäß § 34 RVG  und Vergütungsvereinbarungen gemäß den §§ 3 a ff. RVG mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates vereinbart und in Schriftform festgehalten. Ich behalte mir vor einen angemessenen Kostenvorschuss gemäß § 9 RVG zu fordern. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts mit dessem ersten Tätigwerden ensteht, d.h. bereits bei der Informationserteilung durch den Mandanten.

 

Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger.

 

Sie können bar oder per Überweisung bezahlen.

 

Sicherung gegen Interessenkonflikte:

Ich benutze das Programm ReNoStar, die Programe X.Notar und Sig-Notar, sowie das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach für die Abwicklung sämtlicher Rechtsanwalts- und Notartätigkeiten. Soweit für Zwecke der Bearbeitung der Mandate, der Notariatsgeschäfte und zur Überprüfung von Interessenkonflikten notwendig, speichere ich personenbezogene Daten und Daten über das Mandat bzw. das Notariatsgeschäft. Die Übermittlung dieser Daten in elektronischer Form geschieht ausschließlich dort, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist. (z.B. Verkehr mit Registern, Online-Mahnverfahren).

 

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV:  Nicole Stütelberg (Anschrift wie oben)

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