Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und die Landesnotarkammer Bayern gibt eine Reihe von Broschüren und Informationsmaterialien heraus. Nutzen Sie bitte die direkten Links, um sich über ein Thema zu informieren:
Die Konzepte der Leichten und Einfachen Sprache zielen darauf, sprachliche Hürden für diejenigen abzubauen, die Alltags-
oder auch Fachsprachen (etwa "Amtsdeutsch", Wissenschaftssprachen) nicht oder nur schwer verstehen. Während Leichte Sprache insbesondere seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in
Deutschland 2009 an Bedeutung gewonnen hat, erhält Einfache Sprache seit den jüngsten Erkenntnissen über das Ausmaß des funktionalen Analphabetismus besondere Relevanz.
Leichte und Einfache Sprache werden oftmals synonym verwendet, obwohl Ausgangslage, Regeln und Zielgruppen sich unterscheiden. Erstere fokussiert Menschen mit kognitiven Behinderungen oder
Lernschwierigkeiten. Letztere konzentriert sich auf Menschen mit geringen Lese- und Schreibkompetenzen.