Meine Tätigkeit wird häufig zunächst mit Immobiliengeschäften in Verbindung gebracht. Dies ist zweifellos ein Kerngebiet notarieller Tätigkeit. Ob es um den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentum oder die Bestellung von Grundschulden geht, immer ist die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin unerlässlich.
Dabei beschränkt sich meine Tätigkeit nicht nur auf das Verlesen von Urkunden. Es gilt zunächst, die Angelegenheit mit allen Beteiligten gemeinsam zu besprechen und auf dieser Grundlage einen individuellen Entwurf zu erstellen. Nach einer Abstimmung mit den Parteien, kommt es zur Beurkundung. Dabei besteht die Möglichkeit, noch offene Fragen zu klären. Änderungen und Ergänzungen sind jederzeit möglich. Nach der Beurkundung erfolgt die gesamte Abwicklung des Vertrages mit dem Grundbuchamt, Behörden und Finanzämtern. Auch, wenn die Beteiligten davon kaum etwas mitbekommen, ist eine schnelle und reibungslose Abwicklung von entscheidender Bedeutung.
Kleine und große Unternehmen können sich mit ihren Anliegen gleichermaßen an mich wenden. Notare und Notarinnen übernehmen nicht nur die gesamten Anmeldungen zum elektronischen Handelsregister, sondern beraten Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer auch in allen anderen Fragen.
Bei Gesellschaftsgründern geht es vielfach darum, aus der Fülle der möglichen Rechtsformen die im Einzelfall optimale Gestaltung herauszufinden. Bei bereits bestehenden Gesellschaften kann die Rechtsform an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Die Gestaltung eines Gesellschaftsvertrages kann eine schwierige Angelegenheit sein. Der Gesetzgeber hat daher für Kapitalgesellschaften die Mitwirkung von Notaren und Notarinnen vorgesehen.
Meine Berührungen mit dem Familienrecht sind mannigfaltig. Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen sind ebenso umfasst wie Adoptionen, Sorgerechts-erklärungen, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen oder Vermögens-übertragungen unter Ehegatten.
Nachdem die Scheidungsrate in den letzten Jahren immer weiter angestiegen ist, treffen immer mehr Ehegatten frühzeitig Vorsorge durch einen individuellen Ehevertrag. Dies spart im Scheidungsfall nicht nur Geld, sondern vor allem Zeit und Nerven.
Immer mehr Bedeutung gewinnen auch Vereinbarungen zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Lebenspartnern.
Ein sensibles und bedeutendes Thema ist die Regelung der eigenen Nachfolge. Sie verlangt eine unabhängige Beratung. Die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin kann frühzeitig dazu beitragen, teure Erbstreitigkeiten zu vermeiden und den Familienfrieden zu bewahren.
Ein notarielles Testament dient der Verwirklichung des letzten Willens des Erblassers. Es erleichtert die Nachlassabwicklung, da ein Erbschein in diesem Fall regelmäßig entbehrlich ist. Der Notar oder die Notarin stellt sicher, dass Ihr letzter Wille im Testamentsregister hinterlegt wird und im Erbfall ohne Probleme aufgefunden wird.
Nach Eintritt des Erbfalls ist der Notar oder die Notarin ein Ansprechpartner für die Nachlassabwicklung. Es können Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse beantragt, Erbauseinandersetzungen beurkundet, das Erbe ausgeschlagen sowie Grundbücher und Handelsregister berichtigt werden.
Aber auch Überlassungen zu Lebzeiten, mithin eine frühzeitige Nachfolgeplanung, kommen eine große Bedeutung zu. Beispielsweise werden Freibeträge bei der Erbschaftssteuer alle zehn Jahre neu gewährt und Geschenke, die im Erbfall bereits mehr als zehn Jahre zurückliegen, können von Pflichtteilsberechtigten regelmäßig nicht mehr angegriffen werden.
Bei Unfällen und Krankheit kann man häufig die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Selbst Ehegatten und nahe Angehörige sind in solchen Fällen nicht automatisch befugt, für einen zu handeln. Hier ist es wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Eine umfassende Vorsorgevollmacht und ein Patiententestament stellt die eigene Handlungsfähigkeit sicher und vermeidet staatliche Betreuungsmaßnahmen. Auf Wunsch stelle ich sicher, dass Ihre Vollmacht in dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert wird, so dass diese auch tatsächlich aufgefunden wird.
ich unterstütze und berate Sie darüber hinaus zum Beispiel bei:
- Beglaubigung von Unterschriften
- Erstellen beglaubigter Abschriften von Dokumenten wie zum Beispiel Zeugnissen
- Einholen von Registerauszügen
- Einholen von Apostillen und Legalisationen
- Erstellung und Überprüfung von Vertragsentwürfen
- Beurkundung von Schuldanerkenntnissen
- Erstellung von juristischen Gutachten